Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht jeder Kindersitz für die Nutzung im Flugzeug geeignet und zugelassen ist, da er nur mit dem Beckengurt befestigt werden kann. Ein erster Hinweis ist das Vorhandensein des Aufklebers „For use in Aircraft“ auf dem Sitz. Eine ausführliche und aktuelle Liste mit Sitzen (auch für Kinder über 2 Jahren), die für die Nutzung im Flugzeug zugelassen sind, finden Sie beim TÜV Rheinland (https://www.tuv.com/landingpage/de/manufacturer-of-child-seats/).
Zusätzlich muss der Sitz auch von der jeweiligen Fluggesellschaft zugelassen sein, da einige von ihnen abweichende Richtlinien haben. Bei der Klärung der Nutzbarkeit und Anmeldung stehe ich Familien gerne zur Verfügung.
Manche denken vielleicht, dass dies eine zusätzliche Belastung ist, neben Kind und Kinderwagen auch noch einen sperrigen Kindersitz mitzunehmen. Ja, es ist zusätzliches Gepäck, aber an den Flughäfen stehen Gepäckwagen zur Verfügung, und wenn Sie z.B. einen Mietwagen buchen, haben Sie den Sitz direkt dabei und sparen sich die zusätzlichen (teilweise recht hohen) Kosten für die Anmietung.