Das traditionelle Jedermannsrecht (Jedermannsrecht bedeutet den Zugang zur Natur für alle, solange Natur und andere nicht gestört werden) erlaubt zwar das Übernachten in der Natur, gilt aber in erster Linie für Wanderer und Zelte. Für Wohnmobile brauchen Sie grundsätzlich die Erlaubnis des Grundstückbesitzers, wenn Sie abseits offizieller Straßen oder Stellplätze übernachten möchten.
In Nationalparks oder Schutzgebieten ist das Übernachten in jedem Fall nicht gestattet – umso mehr lohnt es sich, die naturverbundenen Campingplätze mit ihrer idyllischen Lage zu nutzen.